Rechtskonformität und Sicherheit von Anfang an im Blick.
„Authority & Safety Engineering“ verstehen wir bei SPIEGLTEC als die Zusammenführung der Anforderungen und Ziele eines Unternehmens mit den geltenden gesetzlichen und normativen Bestimmungen hinsichtlich Sicherheit und Rechtskonformität von Anlagen sowie Umweltschutz.
Die Folgen von mangelnder Berücksichtigung dieser Aspekte reichen von hohen Kosten für Nachbesserungen zur Erreichung einer Genehmigung oder Zertifizierung bis hin zu Schäden an Umwelt und Gesundheit. Auch die stetige Zunahme der Anzahl an EU-Richtlinien und nationalen Gesetzen und Normen und der Fokus auf sicherheitstechnische sowie arbeitnehmer- und umweltschutzrechtliche Agenden macht „Authority & Safety Engineering“ mittlerweile bei (fast) allen Projekten zu einem essenziellen Bestandteil, der bei SPIEGLTEC über alle Disziplinen der Projektabwicklung gelebt wird und ein unverzichtbares Werkzeug zur Erreichung der Compliance darstellt.

SPIEGLTEC hat „Authority & Safety Engineering“ als Bindeglied zwischen technischer Projektbearbeitung und rechtlichen/sicherheitstechnischen Anforderungen sowie Behörden etabliert – relevante Anforderungen werden bereits in frühen Projektphasen zeitgerecht identifiziert, um eine effiziente, zielorientierte Projektabwicklung sicherzustellen. Zeitkritische Umplanungen und kostenintensive Sanierungen nach Projektumsetzung gehören damit der Vergangenheit an.
Portfolio „Authority & Safety Engineering“
- Prüfung der Genehmigungssituation bestehender Anlagen / Überprüfung von Betriebsanlagen
- Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines geplanten Vorhabens (Identifizierung „Show Stopper“) und ggf. Ausarbeitung von Anpassungsvorschlägen
- Eruierung und Zusammenfassung der für ein konkretes Projekt relevanten Vorgaben
- Projektierung betriebsanlagenrechtlicher Einreichunterlagen (Einreichplanung)
- Erarbeitung von Sanierungskonzepten
- Explosionsschutz (Explosionsschutzkonzepte und -dokumente)
- Brandschutz (Brandschutzkonzepte und brandschutztechnische Stellungnahmen)
- Erstellung Fluchtwegkonzepte
- Maschinen- und Anlagensicherheit (Risikobeurteilungen, HAZOPs, Konformitätsbewertungsverfahren, Beurteilung spezifischer Gefahren, zB erstickende Gase, beengte Räume, etc.)
- Erstellung von Emissionskonzepten (Schall, Geruch, Luftschadstoffe, Abwasser)
- Arbeitssicherheit (Industriehygiene, Evaluierungen, Beistellung Sicherheitsfachkräfte, Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten, …)
- SEVESO-III-Richtlinie: Ausbreitungsrechnung, Ermittlung angemessener Sicherheitsabstände, Erstellung Auswirkungsbetrachtungen und Stellungnahmen
- Aufbau und Implementierung eines Rechtsmanagementsystems
- Gefahrgutbeauftragte
Die einzelnen Themenbereiche greifen teilweise stark ineinander, überschneiden sich und können i.d.R. nicht isoliert betrachtet werden. Die größten Herausforderungen stellen die Vielzahl an Regelwerken sowie die unterschiedlichen, teilweise sogar gegenläufigen Anforderungen dar.
SPIEGLTEC bietet im Bereich „Authority & Safety Engineering“ für gewerbliche und industrielle Klein-, Mittel- und Großunternehmen vom Kleinst- bis zum Großprojekt alles aus einer Hand. Alle für die Projektbearbeitung über sämtliche Projektphasen erforderlichen Disziplinen sind inhouse etabliert, wodurch fehleranfällige Schnittstellen und zeitintensive Abstimmungen signifikant reduziert werden. Dies ermöglicht ein gemeinsames, interdisziplinäres Projektverständnis im Zusammenspiel der Einzelgewerke.
Häufig gestellte Fragen
Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass ein Produkt den europäischen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen entspricht und in der EU frei verkauft werden darf. Sie ist vom Inverkehrbringer selbst anzubringen und gilt als Nachweis für die Einhaltung relevanter EU-Richtlinien.
Ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Maschinenrichtlinie ist ein Verfahren, das sicherstellt, dass eine Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht wird. Nach Durchführung einer Risikobewertung und der Erstellung technischer Unterlagen erfolgt die Ausstellung einer Konformitätserklärung mit anschließender CE-Kennzeichnung der Maschine.
Wenn ohne Ergreifen von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein bzw. entstehen können, ist ein Explosionsschutzdokument erforderlich. Der Mindestinhalt eines Explosionsschutzdokumentes wird in § 5 der VEXAT beschrieben. Insbesondere in folgenden Branchen sind Explosionsschutzdokumente meist erforderlich, da entzündbare Gase, Dämpfe oder Stäube zum Einsatz kommen:
- chemische und pharmazeutische Industrie
- Lebensmittelindustrie
- Tankstellen und Kraftstofflagerung
- Holzverarbeitung
Die Prüfung kann grundsätzlich vom Betriebsanlageninhaber selbst oder einem Betriebsangehörigen, der dazu als dazu geeignet und fachkundig anzusehen ist, durchgeführt werden. Aufgrund der zahlreich betroffenen Fachbereiche (Sicherheitstechnik, Emissionstechnik, Technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz usw.) ist es oftmals erforderlich und empfehlenswert, entsprechend befugte Prüfer für die Überprüfung gem. § 82b GewO heranzuziehen. Befugte Prüfer sind neben Ingenieurbüros im Rahmen ihrer Befugnisse auch staatlich autorisierte Anstalten oder dazu akkreditierte Stellen.
Bei der Überprüfung gem. § 82b GewO handelt es sich um eine wiederkehrende Prüfung, wobei die Frist grundsätzlich fünf Jahre beträgt. Davon abweichend können im Genehmigungsbescheid andere Fristen festgelegt werden. Für Betriebsanlagen mit „geringem Gefährdungspotential“ – vereinfachtes Genehmigungsverfahren gem. § 359b GewO 1994 beträgt die Frist 6 Jahre.
Ein Brandschutzkonzept dient als Nachweis einer gleichwertigen Erreichung der Schutzziele wie bei Anwendung der jeweiligen OIB-Richtlinie. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist insbesondere zwingend erforderlich:
- bei Abweichungen von den OIB-RL
- für Sondergebäude (z.B. Verkaufsstätten mit Verkaufsfläche > 3.000 m2)
- für bestimmte Betriebsbauten (z.B. besondere Lagergebäude; Gebäude mit Hauptbrandabschnitten, die definierte Flächen überschreiten)
- für Garagen und Parkdecks, die bestimmte Dimensionen überschreiten
- behördlicher Vorschreibung